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Neue Hausordnung

Diese neue Hausordnung ist am 8.9.08 von der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz einstimmig verabschiedet worden .

Präambel: Diese Hausordnung ist eine Ergänzung der Schulvereinbarung, der Leitziele der Schule und des Schulprogramms. Sie hat das vorrangige Ziel, das friedfertige Zusammenleben und den respektvollen Umgang miteinander zu fördern. Sie gilt für alle am Schulleben beteiligten Personen.

A) ALLGEMEINES

Rauchen und Drogen

Das Theodor-Heuss-Gymnasium ist eine rauchfreie Schule, weshalb das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt ist. Der Besitz bzw. Konsum von Drogen jeglicher Art ist verboten.

Umweltschutz und Energieverbrauch

Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt und der Müll wird getrennt. Auf Müllvermeidung und Umwelt schonenden Energieverbrauch ist zu achten, besonders im Umgang mit Heizung und Beleuchtung.

Sauberkeit und Ordnung

Die Klassen- und Funktionsräume sind sauber zu halten. Wer vorsätzlich das Schuleigentum verunreinigt oder beschädigt, muss für die Schadensbeseitigung bzw. entstehende Kosten der Schadensbeseitigung aufkommen.

Sicherheit

An unserer Schule wird auf Gewalt jeglicher Art (körperlich, verbal, psychisch) verzichtet. Bei Konflikten stehen die Lehrkräfte und das Mediatorenteam zur Verfügung.

Trinken und Essen im Unterricht

Essen, Trinken und Kaugummi kauen sind während des Unterrichts nicht erlaubt.

Parteipolitische Betätigung

Auf dem gesamten Schulgelände ist parteipolitische Betätigung jeglicher Art unzulässig.

Unbefugte Personen

Auf dem gesamten Schulgelände ist unbefugten Personen der Aufenthalt nicht gestattet.


B) UNTERRICHT UND PAUSEN

a)      Vor dem Unterricht: Zu Beginn der Unterrichtsstunde sind sämtliche unterrichtsfremde elektronische Geräte auszuschalten. Ist der Lehrer oder die Lehrerin 5 Minuten nach dem Klingelzeichen nicht zum Unterricht erschienen, benachrichtigt der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin das Sekretariat.

b)      Während des Unterrichts:  Die Schüler/innen sollen durch Pünktlichkeit, Aufmerksamkeit, regelmäßige Mitarbeit und Disziplin zu einem störungsfreien und erfolgreichen Unterrichtsablauf beitragen. Fehlende Hausaufgaben sind zu Beginn der Stunde anzugeben.

c)      Nach dem Unterricht: Während der großen Pausen verlassen die Schüler/innen die Klassenräume, nach der letzten Unterrichtsstunde das Schulgebäude.

d)      Auf dem Schulgelände: Die Schüler/innen der Klassenstufen 5 – 9 dürfen während der Unterrichtszeit – Pausen eingeschlossen – das Schulgelände aus Versicherungsgründen nicht verlassen. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 10 -12, die sich während der Pausen bzw. Freistunden außerhalb des Schulgeländes aufhalten, tun dies auf eigene Gefahr.

e)      Das Befahren und Begehen des Lehrerparkplatzes ist während  der  Unterrichtszeit Eltern, Schülerinnen und Schülern strikt untersagt. Schüler/innen parken auf den Parkplätzen oberhalb des Schulhofes.

f)        Pausen: Während der großen Pausen begeben sich die Schüler/innen auf den Hof, in die Pausenhalle bzw. in den Bistrobereich. Das Treppenhaus und die Türbereiche sind aus Sicherheitsgründen immer freizuhalten. Bei Regen ist für alle Schüler/innen der Pausenaufenthalt in der Aula gestattet.

g)      Es ist zu keinem Zeitpunkt gestattet – auch nicht in den kleinen Pausen -, in der Aula oder auf den Fluren zu spielen bzw. herumzutoben. Während der kleinen Pausen sind die Arbeitsmaterialien für die folgende Unterrichtsstunde bereitzulegen. Schüler/innen der Klassen 11 und 12 können sich auch im Aufenthaltsraum der Oberstufe aufhalten.

C) FUNKTIONSRÄUME

In den Funktionsräumen Biologie, Chemie, Informatik, Kunst, Musik, Physik, im Schwimmbad und in der Turnhalle gelten gesonderte Verhaltensregeln, die von den Fachlehrer/innen erläutert werden.

D) VERSTÖßE GEGEN DIE HAUSORDNUNG

Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden die Lehrer und Lehrerinnen angemessene Maßnahmen ergreifen.

 

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               Schulleiterin

 

Ergänzung zur Hausordnung

Ergänzung der Hausordnung:

Nutzung elektronischer Geräte:

Die Verwendung elektronischer Geräte wie Handys, Signalgeber und -empfänger, Mp3-Player, etc. ist im Unterricht prinzipiell verboten. Ausnahmeregelungen können von der Lehrkraft im Rahmen von Projekten, spezifischen Lernsituationen, usw. getroffen werden.
Alle Geräte sind vor Betreten des Unterrichtsraumes abzuschalten.
Sie sind so aufzubewahren, dass sie nicht sichtbar sind. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und bei der Schulleiterin deponiert. Dort verbleibt es mindestens eine Nacht. Erst nach Anruf durch einen Erziehungsberechtigten kann es abgeholt werden.Bei Wandertagen, Klassen/Kursfahrten und Schullandheimaufenthalten gelten die Regelungen, die die verantwortlichen Lehrkräfte vorher aufgestellt haben.
Für die Verwendung von Handys und die gespeicherten Inhalte sind die Schüler/Schülerinnen und deren Eltern verantwortlich. Das Speichern und Verbreiten von illegalen Inhalten (z.B. nicht genehmigte Fotos) ist ein Straftatbestand und wird zur Anzeige gebracht."
 
Nässe, Glatteis und Schnee

„Bei Nässe, Glatteis und Schnee ist wegen der Rutschgefahr zur Vermeidung von Verletzungen besondere Umsicht geboten. Das Werfen von Schneebällen ist strengstens verboten."

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